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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.e. KVdRMeldeGs, Abgabe des Rentenantrages an einen anderen Rentenversicherungsträger

Über die Abgabe des Rentenantrages an einen anderen Rentenversicherungsträger ist die zuständige Krankenkasse von dem abgebenden Rentenversicherungsträger zu unterrichten. Mitzuteilen ist das Abgabedatum.


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