Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.1.h. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.2.1.h. KVdRMeldeGs, Übergang von Teilrente in eine Vollrente und umgekehrt
Der Übergang von einer Teilrente (wegen Alters) in eine Vollrente oder von einer Vollrente in eine Teilrente kann für die Krankenkasse mit Blick auf den Krankengeldanspruch sowie den davon abhängigen Beitragssatz zur Krankenversicherung aus dem Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung sein. Die Rentenversicherungsträger haben daher eine Meldung abzugeben.
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