Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
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Ziff. 2.2.1.i. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.2.1.i. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Die Weiterzahlung einer bisher befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist der Krankenkasse grundsätzlich mitzuteilen. Bei durchgehender laufender Rentenzahlung ist eine Meldung nicht abzugeben.
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