Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.b. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.b. KVdRMeldeGs, Bewilligung eines Rentenvorschusses
Wird einem Rentenberechtigten ein laufend gezahlter Rentenvorschuss zuerkannt, gelten die Ausführungen zu Buchstabe a entsprechend.
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