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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.k. KVdRMeldeGs, Änderung der Leistungsart

Ändert sich die Leistungsart (z. B. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Altersrente) kann sich eine Änderung im Krankenversicherungsverhältnis ergeben (z. B. Wegfall der Vorrangversicherung wegen Aufgabe einer Beschäftigung). Eine entsprechende Prüfung ist daher vorzunehmen.


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