Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.2.1. KVdRMeldeGs
Ziff. 3.2.1. KVdRMeldeGs, Übersicht der erforderlichen Meldungen
Meldetatbestand | Versicherungsverhältnis/Meldeinhalt |
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1 von der neu zuständigen Krankenkasse
2 von der bisher zuständigen Krankenkasse
3 Meldung auch für beendete Versicherungsverhältnisse erforderlich
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