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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 4.2.1.c. KVdRMeldeGs, Verzug in das Ausland

Verlegt ein Rentenberechtigter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, ohne dass die Rente wegfällt, ist die zuständige Krankenkasse zu unterrichten.


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