Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.6.3. MobRehaEmpf
Ziff. I.6.3. MobRehaEmpf, Masseur und Medizinischer Bademeister
- - Staatliche Anerkennung als Masseur und medizinischer Bademeister
Sofern Physiotherapeuten/Krankengymnasten mit abgeschlossener Weiterbildung Manuelle Lymphdrainage zur Verfügung stehen, können diese die Berufsgruppe der Masseure/med. Bademeister ersetzen.
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