Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.8. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.8. MobRehaEmpf, Behandlungselemente
(1) Bzgl. der allgemeinen Ausführungen zu den Zielen und Inhalten der einzelnen Behandlungselemente wird auf die RE zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation vom 2. 1. 2018 verwiesen.
(2) An dieser Stelle werden die Besonderheiten bei einer mobilen Leistungserbringung beschrieben.
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