Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.7. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.7. MobRehaEmpf, Räumliche und apparative Ausstattung
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel I.7 des Allgemeinen Teils verwiesen. Entsprechend der Indikation sind ggf. ergänzende Therapiegeräte und -materialien vorzuhalten.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten