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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.2.4. GMG-Empf
Ziff. 4.2.4. GMG-Empf, Heilmittel
(1) Erstattungsfähig sind nur die Heilmittel, für die die Leistungspflicht der Krankenkasse nach den §§ 32 ff. SGB V in Betracht kommt. Die Heilmittelrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
(2) Für eine Kostenerstattung für Heilmittel ist eine (in- oder ausländische) ärztliche Verordnung erforderlich. Bei einem Genehmigungsvorbehalt müsste die Verordnung ggf. vorab bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
(3) Ortsgebundene Heilmittel können generell nur im Rahmen einer vorher beantragten und bewilligten Vorsorge-/Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. In der Regel ist in solchen Fällen, wenn ein Kurarzt einbezogen wurde, von der Durchführung einer medizinischen Vorsorgeleistung auszugehen (siehe Abschnitt 4.2.8)
(4) Der Erstattungsbetrag ist auf der Grundlage der deutschen Vertragssätze (z. B. Vergütungsliste Krankengymnastische/physiotherapeutische Leistungen — Beachtung der Höchstdauer/Anwendungsdauer/Gesamtverordnungsmenge gem. Heilmittelrichtlinien) und ggf. unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung sowie des Eigenanteils festzusetzen. Der satzungsgemäße Verwaltungskostenabschlag (hier z. B. 7,5 %) ist auf der Basis des "Erstattungsbetrages vor Abschlag" zu ermitteln.
Beispiel 1:
Rechnung über Heilmittel | 110 EUR |
./. Höchstzuzahlung | 10 EUR |
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) | 10 EUR |
= "tatsächlicher" Betrag | 90 EUR |
Deutscher Vertragssatz | 130 EUR |
./. Höchstzuzahlung | 10 EUR |
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) | 10 EUR |
= Höchstbetrag | 110 EUR |
= Erstattungsbetrag vor Abschlag | 90 EUR |
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) | 6,75 EUR |
= Erstattungsbetrag | 83,25 EUR |
Beispiel 2:
Rechnung über Heilmittel | 120 EUR |
./. Höchstzuzahlung | 10 EUR |
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) | 10 EUR |
= "tatsächlicher" Betrag | 100 EUR |
Deutscher Vertragssatz | 90 EUR |
./. Zuzahlung (10 % von 90 EUR) | 9 EUR |
./. Verordnungsgebühr (eine Verordnung) | 10 EUR |
= Höchstbetrag | 71 EUR |
= Erstattungsbetrag vor Abschlag | 71 EUR |
./. Verwaltungskostenabschlag (7,5 %) | 5,33 EUR |
= Erstattungsbetrag | 65,67 EUR |
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