Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5. AAGAvGs
Ziff. 5. AAGAvGs, Übergangsregelung zum Versionswechsel
1 Zur Sicherstellung eines reibungslosen technischen Umstiegs können bei dem Versionswechsel zum 1. 1. 2022 Anträge in der zuletzt gültigen Version ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Version bis zum 28. 2. 2022 übermittelt werden. 2 Die Annahmestellen der Krankenkassen werden Datensätze entsprechend konvertieren.
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