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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.III.4.2.3. RS 1994/01, Antragstellung

Die Beitragsfreiheit kommt nur auf Antrag des Mitglieds zustande. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Mit dem Antrag muss allerdings der Nachweis erbracht werden, dass eine der vorgenannten, zur Beitragsfreiheit führenden Entschädigungsleistungen bezogen wird. Der Antrag kann sich auch auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beziehen.


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