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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.VIII.2.2. RS 1994/01, Weiterleitung

Die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 SGB XI eingegangenen Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 60 Absatz 3 Satz 2 SGB XI von der Krankenkasse unverzüglich an die Pflegekasse weiterzuleiten.


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