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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 4 Ziff. 2.1.3. RS 2022/01
Anlage 4 Ziff. 2.1.3. RS 2022/01, Gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Ehegatten am Betrieb
(1) Sind beide Ehegatten an Personen- oder Kapitalgesellschaften (z. B. KG, OHG, GmbH) beteiligt, beurteilt sich ihre Mitarbeit in einem solchen Unternehmen — ungeachtet ihres Güterstandes — nach den insoweit geltenden Grundsätzen für die versicherungsrechtliche Beurteilung mitarbeitender Gesellschafter.
(2) Ist nur ein Ehegatte an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt und arbeitet der andere Ehegatte in diesem Betrieb, handelt es sich nicht um ein "Ehegattenarbeitsverhältnis"; hier besteht ggf. ein Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft.
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