Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.5. RS 2022/05
Ziff. 3.2.5. RS 2022/05, Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern
Bei Anträgen auf Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern sollte die Einleitung eines Gutachterverfahren geprüft werden. Zu den Voraussetzungen einer psychotherapeutischen Behandlung gehören u. a. "die Motivationslage, die Motivierbarkeit und die Umstellungsfähigkeit" 1 ; diese Eigenschaften sowie die erforderliche Introspektionsfähigkeit dürfte nicht in allen Fällen gegeben sein.
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