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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.V.2. RS 1991/01, Anzurechnende Einkommen

Auf die Witwen-/Witwerrenten werden angerechnet

  • -Erwerbseinkommen
  • das sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und diesen vergleichbare Einkommen (ihrer Art nach vergleichbar wie z. B. Vorruhestandsgeld, Überbrückungsgeld vom Arbeitgeber, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Entschädigungen für Abgeordnete)
  • -Erwerbsersatzeinkommen
  • das sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, [Saison-Kurzarbeitergeld], Arbeitslosengeld, [Insolvenzgeld], Mutterschaftsgeld[, Elterngeld], Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, [Leistungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung], Verletztenrenten der Unfallversicherung, Ruhegehalt aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Unfallruhegehalt, Renten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen, Berufsschadensausgleich.

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