Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.IV.1.3. RS 1997/01
Ziff. B.IV.1.3. RS 1997/01, Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für Bezieher von Kurzarbeitergeld . . . lediglich aus dem Istentgelt . . . zu zahlen. Die Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts scheidet also für den Bereich der Arbeitslosenversicherung aus.
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