Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 19.4. RS 1999/01
Ziff. 19.4. RS 1999/01, Patientenschulungen
(1) Die Krankenkasse kann Patientenschulungen für chronisch Kranke erbringen. Hierbei sind Angehörige und ständige Betreuungspersonen einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass die Leistungserbringer die Wirksamkeit und Effizienz des Patientenschulungsprogrammes gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen haben.
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