Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.III.1.3.3. RS 2002/02
Ziff. A.III.1.3.3. RS 2002/02, Dialysetage
Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die turnusmäßig dialysiert werden und für die betreffenden Tage eine Entgeltersatzleistung erhalten, besteht Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI, und zwar unabhängig davon, ob für diese Tage auch Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Versicherungspflicht besteht nicht, wenn lediglich ein Entgeltersatz im Sinne von § 43 SGB V gezahlt wird (vgl. hierzu Ausführungen unter Abschnitt A.III.1.1.2).
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