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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.III.4.2. RS 2002/02, Träger der Kriegsopferversorgung als Beitragszahler

Die bei Bezug von Versorgungskrankengeld zu zahlenden Beiträge berechnet die Krankenkasse und fordert sie monatlich beim Versorgungsamt an. Die Krankenkasse leitet diese Beiträge unverzüglich an die bei ihr errichtete Pflegekasse weiter.


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