Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. V.1. RS 2007/06
Ziff. V.1. RS 2007/06, Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung
(1) Die Vorschrift des § 192 Absatz 1 Nummer 4 SGB V stellt sicher, dass bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung durch den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld nicht unterbrochen wird. Auf die Dauer des Saison-Kurzarbeitergeldbezugs kommt es dabei nicht an.
(2) Nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 2. Halbsatz SGB XI bleibt die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Pflegeversicherung für die Zeit des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld unberührt.
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