Ziff. V.4.4. RS 2007/06, Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen
Gemäß § 175a Absatz 4 SGB III werden den Arbeitgebern des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks und ab der Schlechtwetterzeit 2007/2008 auch des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld (siehe 4.3) auf Antrag erstattet.
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