Ziff. V.4.4.1. RS 2007/06, Beitragserstattung nicht nur für pflichtversicherte Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld
Die Beitragserstattung nach § 175a Absatz 4 SGB III wird nicht nur für Saison-Kurzarbeitergeld-Bezieher gewährt, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, sondern erfolgt auch für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Die "Beitragserstattung" erfolgt in derselben Höhe wie bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.
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