Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.1.7. RS 2010/05
Ziff. 1.1.7. RS 2010/05, Prüfung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben
(1) Durch die Rentenversicherungsträger erfolgt eine Überprüfung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV.
(2) Insbesondere wird festgestellt, ob
- - eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist,
- - die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind,
- - die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder
- - die Sicherungsmittel den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht umfassen.
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