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Grundsätze

HhScheckGs – Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV [HhScheckGs]
Sozialversicherungsrecht
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HhScheckGs – Gemeinsame Grundsätze für die Gestaltung des Haushaltsschecks und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmandat nach § 28b Absatz 2 SGB IV



Ziff. 5.2. HhScheckGs, Datensätze und Datenbausteine

Für die Datenübermittlung zwischen Arbeitgebern und der Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHS) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden (Anlage 5).


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