Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8.5. RS 2015/03
Ziff. 8.5. RS 2015/03, Krankenhausbehandlung
Zum Leistungsanspruch des Spenders gehört ebenfalls die Krankenhausbehandlung unter den Voraussetzungen des § 39 SGB V.
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