Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.2. RS 2022/09
Ziff. 6.2. RS 2022/09, Meldung an die Unfallversicherung
Die Minijob-Zentrale übermittelt der Unfallversicherung die Daten zum Privathaushalt. Die Datenübermittlung erfolgt dezentral an den jeweils zuständigen kommunalen Unfallversicherungsträger. Die Meldefristen richten sich von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich nach den Regelungen der DEÜV; die Meldungen werden monatlich unmittelbar nach Erstellung der Meldungen zur Rentenversicherung erzeugt und weitergeleitet. Der Datensatz enthält keine Angaben zum Arbeitnehmer, sondern gibt lediglich die Beschäftigtenzahl beim jeweiligen Arbeitgeber wieder. Näheres ist in der technischen Anlage zu der am 24. 8. 2005 geschlossenen Verwaltungsvereinbarung geregelt. U. a. ist darin festgelegt, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Zuordnungsdatei zur Ermittlung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und eine Adressdatei dieser Träger erstellt und pflegt. Änderungen übermittelt die DGUV unverzüglich an die Minijob-Zentrale.
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