Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallversicherungsträger nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Einzelauftrag)
Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallversicherungsträger nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Einzelauftrag)
Ziff. 9. VVEinzelauftrag, Anwendung der VV Generalauftrag
Die Ziff. 4.1. (Zusammentreffen von Ansprüchen auf Verletzten- und Krankengeld), Ziff. 5.4. (Auszahlungsbetrag), Ziff. 6.1. (Anrechnung von fortgezahltem Arbeitsentgelt oder anderen Entgeltersatzleistungen), Ziff. 7.1. (Anspruchsübergang und Verletztengeldzahlung), Ziff. 9.1. (Verwaltungsakt und Widerspruch) und Ziff. 10.3. (Verjährung der Erstattung von Aufwendungen) VV Generalauftrag sind entsprechend anzuwenden.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.