Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 26 HilfsM-RL
§ 26 HilfsM-RL, Ausschluss der Verordnungsfähigkeit
Nicht verordnungsfähig sind
- - Hörhilfen bei peripherer Normalhörigkeit,
- - Übertragungsanlagen, sofern sie nicht zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens eingesetzt werden,
- - Übertragungsanlagen bei Verdacht auf auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, ohne dass eine bestätigende Diagnose gemäß § 25 Absatz 2 vorliegt,
- - Telefonverstärker, Schwerhörigentelefone,
- - Ringschleifenverstärker und
- - die Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
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