Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1.1.4. MDK-RL
Ziff. 3.1.1.4. MDK-RL, Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
Wird die Erweiterung des Anspruchs auf Haushaltshilfe in Satzungsregelungen der Krankenkasse von medizinischen Voraussetzungen abhängig gemacht, kann der MDK zur Stellungnahme, oh diese Voraussetzungen erfüllt sind, herangezogen werden.
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