Category Image
Richtlinien

ZE-RL – Zahnersatz-Richtlinie

Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie) [ZE-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

ZE-RL – Zahnersatz-Richtlinie



Ziff. D.IV. ZE-RL, Kombinationsversorgung

35.1 Über eine Kombinationsversorgung wird festsitzender mit herausnehmbarem Zahnersatz zu einer funktionalen Einheit unter Verwendung von Verbindungselementen zusammengefügt. 2 Kombinationsversorgungen sind angezeigt, wenn gegenüber anderen Zahnersatzformen eine statische und funktionell günstigere Belastung der Restzähne und eine günstige Retention erreicht werden kann. 3 Die parodontale Ausgangssituation der Restzähne ist kritisch zu bewerten. 4 Im Rahmen der Regelversorgung gehören mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen nur Teleskop-/Konuskronen auf Eckzähnen und den ersten Prämolaren zu den Verbindungselementen. 5 Bei einem Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen ist neben der parodontalen Ausgangssituation der Restzähne auch die Lückentopographie im Hinblick auf die Art der Verankerung und die Abstützung kritisch zu bewerten. 6 Zur Regelversorgung gehören in diesem Fall sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit einer Modellgussbasis sowie als Verbindungselemente Resilienzteleskopkronen und Wurzelstiftkappen bzw. Teleskop-/Konuskronen.

Nummer 35 neugefasst durch Beschluss vom 1. 3. 2006 (BAnz. Nr. 63 S. 2 289). Sätze 4 und 6 neugefasst durch Beschluss vom 7. 11. 2007 (BAnz. Nr. 241 S. 8 383).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.