Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 26 SGB IV Ziff. 6. RS 1977/01
§ 26 SGB IV Ziff. 6. RS 1977/01, Beispiele über die Auswirkung der Gewährung von Leistungen auf die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die nachstehenden Beispiele sollen veranschaulichen, wie sich gewährte Leistungen — differenziert nach den einzelnen Leistungsarten — auf die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auswirken. Eine Aussage dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungen, die im Zusammenhang mit zu Unrecht entrichteten Beiträgen stehen, zurückgefordert werden können oder müssen — ggf. vom Arbeitgeber nach § 823 BGB — und welche Rechtsfolgen sich bei einer Erstattung der Leistungen ergeben, soll durch die Beispiele nicht getroffen werden.
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