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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.II.2.h. RS 1988/02, Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres unterschritten, dann tritt Krankenversicherungspflicht mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens ein und nicht erst mit dem Beginn des folgenden Kalenderjahres. Dies gilt nicht bei nur vorübergehendem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wie im Falle der Kurzarbeit oder der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.


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