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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den Bereich der Krankenversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen Arbeiter und Angestellte ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts der Versicherungspflicht.


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