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Rundschreiben

2023 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (§§ 24a, 24b SGB V) [RS 2023/02]
Sozialversicherungsrecht
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2023 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 3.4.2. RS 2023/02, Auswirkungen für die Krankenkassen

Die ärztlicherseits getroffene Feststellung, dass die Voraussetzungen für einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch vorliegen, ist für die Krankenkassen verbindlich. Die Beratungsbescheinigung muss der Krankenkasse nicht vorgelegt werden.


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