Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 36 SGB IX Ziff. 5. RS 2001/02
§ 36 SGB IX Ziff. 5. RS 2001/02, Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
Absatz 4 legt den Diensten und Einrichtungen nahe, auch im Interesse einer laufenden Qualitätssicherung und -entwicklung Arbeitsgemeinschaften zu bilden.
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