Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.3.d. RS 2002/03
Ziff. I.3.d. RS 2002/03, Auswirkungen auf die Pflegeversicherung
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen haben und die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1. 1. 2003 krankenversicherungspflichtig werden, unterliegen vom 1. 1. 2003 an der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verb. mit Satz 1 SGB XI. Sofern sie sich allerdings von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen (vgl. Ausführungen unter II.3), bleiben sie weiterhin in der privaten Pflegeversicherung versichert.
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