Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 13 SGB V Ziff. 4. RS 2007/02, Übergangsfälle

Die Neuregelung tritt zum 1. 4. 2007 in Kraft und erstreckt sich auf die Versicherten, die unter den neuen Bedingungen von diesem Zeitpunkt an anstelle von Sachleistungen Kostenerstattung wählen. Für Versicherte, die bereits nach bisherigem Recht am Kostenerstattungsverfahren teilnehmen, ändert sich bis zu einer ggf. abgegebenen neuen Willensbekundung nichts. Der Versicherte kann bereits ab dem 1. 4. 2007 Kostenerstattung nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen — ungeachtet einer evtl. noch nicht erreichten Jahresfrist nach seiner letzten Wahl — wählen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.