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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 24 SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Kein Vorrang ambulant vor stationär

Mit dem Hinweis auf die nicht geltende Regelung des § 23 Absatz 4 Satz 1 SGB V wird klargestellt, dass bei Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter ambulante Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sein müssen, wenn das angestrebte Vorsorgeziel nicht mit diesen Maßnahmen zu erreichen ist. Dies entspricht der bisherigen Leistungspraxis und der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation vom Oktober 2005 (vgl. Ziffer 3.5).


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