Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. VII.2. RS 2007/09
Ziff. VII.2. RS 2007/09, Allgemeines
Mit dem "4. Gesetz zur Änderung des SGB III — Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen" vom 10. 10. 2007 (BGBl. I S. 2329) und mit dem "2. Gesetz zur Änderung des SGB II — Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen — JobPerspektive" vom 10. 10. 2007 (BGBl. I S. 2326) hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung ergriffen, deren versicherungs- und beitragsrechtliche Wirkung nachstehend beschrieben wird. Ergänzend ist anzumerken, dass beide Gesetze seit dem 1. 10. 2007 in Kraft sind.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten