Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Anlage 1 PflAFinV
Anlage 1 PflAFinV, (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1)
Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 PflBG
Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände der Pflegeausbildung
Lfd. Nr. | Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände) 1 | Kostenartengruppen |
A. | Kosten der Pflegeschule | |
1. | Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten der Praxisbegleitung | Theoretischer und praktischer Unterricht |
1.1 | Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch soweit Aufgaben des Lehrpersonals) | |
1.2 | Hauptamtliches Lehrpersonal | |
1.3 | Nebenberufliches Lehrpersonal | |
2. | Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals während der Praxisbegleitung | |
3. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
3.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
3.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
3.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
3.4 | Büro- und Schulbedarf | |
3.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
3.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
3.7 | Anwendungssoftware | |
3.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
3.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 EStG) | |
3.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
3.11 | Personalbeschaffungskosten | |
3.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
3.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
4. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
4.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
4.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
4.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
5. | Betriebskosten des Schulgebäudes | |
5.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen Gebrauchsgüter Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | |
6. | Sonstige Gemeinkosten | |
B. | Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung | |
1. | Kosten der Praxisanleitung | Praktische Ausbildung |
1.1 | Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich Reisekosten | |
1.2 | Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a PflBG einschließlich Reisekosten | |
1.3 | Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter | |
1.4 | Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich der erforderlichen Fortbildungskosten | |
1.5 | Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung) | |
2. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand |
2.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien | |
2.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften) | |
2.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen | |
2.4 | Bürobedarf | |
2.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste) | |
2.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren | |
2.7 | Anwendungssoftware | |
2.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren | |
2.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter einschließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 EStG) | |
2.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung | |
2.11 | Personalbeschaffungskosten | |
2.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten | |
2.13 | Sonstige Sachaufwandskosten | |
3. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten (ggf. anteilig) |
3.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat) | |
3.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.) | |
3.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister, Reinigungsdienst u. ä.) | |
4. | Betriebskosten der Gebäude | |
4.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung) Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen Gebrauchsgüter Mietnebenkosten für Ausbildungsräume | |
5. | Sonstige Gemeinkosten |
1 Die Kosten von weiteren aufgrund von Kooperationsverträgen an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sind miteinzubeziehen.
Anlage 1 geändert durch G vom 12. 12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) (1. 1. 2024).
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