Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Beispiel 37 Geringfüg-RL
Beispiel 37 Geringfüg-RL, (zu B.2.3):
Eine Verkäuferin nimmt am 15. 11. eine bis zum 15. 3. des Folgejahres befristete Beschäftigung (88 Arbeitstage) gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1 500 EUR auf.
Die Verkäuferin ist versicherungspflichtig, weil die Beschäftigung von vornherein auf mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und deshalb nicht kurzfristig ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Beschäftigungszeit in den beiden Kalenderjahren jeweils 3 Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreitet.
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1-1-1-1
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten