Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Zuzahlungen
Zuzahlungen
Leistungen | Zuzahlung |
Arznei- und Verbandmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Fahrkosten | 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Haushaltshilfe | 10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung* |
Heilmittel | 10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung |
Hilfsmittel | 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation | 10,00 Euro täglich** |
Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen | 10,00 Euro kalendertäglich bzw. 10,00 Euro je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen) |
Zahnersatz | Siehe auch Zahnersatz |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 10 % der Kosten, höchstens 10,00 Euro für den gesamten Monatsbedarf |
* maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme
** maximal für 28 Kalendertage
Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und gras. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.
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