Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 64e SGB XII
§ 64e SGB XII, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,
- 1. soweit sie angemessen sind und
- 2. durch sie
- a) die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b) eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
§ 64e eingefügt durch G vom 23. 12. 2016 (BGBl. I S. 3191).
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten