Gesetze
VersAusglG – Versorgungsausgleichsgesetz
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
Sonstige
VersAusglG – Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1, Der Versorgungsausgleich Kapitel 1, Allgemeiner Teil
§ 1 VersAusglG, Halbteilung der Anrechte
§ 2 VersAusglG, Auszugleichende Anrechte
§ 3 VersAusglG, Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4 VersAusglG, Auskunftsansprüche
§ 5 VersAusglG, Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2, Ausgleich Abschnitt 1, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6 VersAusglG, Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7 VersAusglG, Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8 VersAusglG, Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2, Wertausgleich bei der Scheidung Unterabschnitt 1, Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9 VersAusglG, Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2, Interne Teilung
§ 10 VersAusglG, Interne Teilung
§ 11 VersAusglG, Anforderungen an die interne Teilung
§ 12 VersAusglG, Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13 VersAusglG, Teilungskosten des Versorgungsträgers
Unterabschnitt 3, Externe Teilung
§ 14 VersAusglG, Externe Teilung
§ 15 VersAusglG, Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
§ 16 VersAusglG, Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 17 VersAusglG, Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
Unterabschnitt 4, Ausnahmen
§ 18 VersAusglG, Geringfügigkeit
§ 19 VersAusglG, Fehlende Ausgleichsreife
Abschnitt 3, Ausgleichsansprüche nach der Scheidung Unterabschnitt 1, Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
§ 20 VersAusglG, Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 21 VersAusglG, Abtretung von Versorgungsansprüchen
§ 22 VersAusglG, Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
Unterabschnitt 2, Abfindung
§ 23 VersAusglG, Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
§ 24 VersAusglG, Höhe der Abfindung, Zweckbindung
Unterabschnitt 3, Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
§ 25 VersAusglG, Anspruch gegen den Versorgungsträger
§ 26 VersAusglG, Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
Abschnitt 4, Härtefälle
§ 27 VersAusglG, Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
Kapitel 3, Ergänzende Vorschriften
§ 28 VersAusglG, Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
§ 29 VersAusglG, Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
§ 30 VersAusglG, Schutz des Versorgungsträgers
§ 31 VersAusglG, Tod eines Ehegatten
Kapitel 4, Anpassung nach Rechtskraft
§ 32 VersAusglG, Anpassungsfähige Anrechte
§ 33 VersAusglG, Anpassung wegen Unterhalt
§ 34 VersAusglG, Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
§ 35 VersAusglG, Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 36 VersAusglG, Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 37 VersAusglG, Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
§ 38 VersAusglG, Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
Teil 2, Wertermittlung Kapitel 1, Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39 VersAusglG, Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40 VersAusglG, Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41 VersAusglG, Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42 VersAusglG, Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2, Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
§ 43 VersAusglG, Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44 VersAusglG, Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45 VersAusglG, Sondervorschriften für Anrechte nach dem BetrAVG
§ 46 VersAusglG, Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3, Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47 VersAusglG, Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 2a, Ergänzende Vorschriften
§ 47a VersAusglG, Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
Teil 3, Übergangsvorschriften
§ 48 VersAusglG, Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49 VersAusglG, Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50 VersAusglG, Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem VAÜG
§ 51 VersAusglG, Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 VersAusglG, Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53 VersAusglG, Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54 VersAusglG, Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des 1. Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. 7. 1977
§ 18 VersAusglG , Geringfügigkeit (1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist.
(2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen.
(3) Ein Wertunterschied nach Absatz 1 oder ein Ausgleichswert nach Absatz 2 ist gering, wenn er am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße höchstens 1 % 1 , in allen anderen Fällen als Kapitalwert höchstens 120 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV 2 beträgt.
1 1 % der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2025: 37,45 EUR.
2 120 % der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2025: 4 494 EUR.
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