Gesetze
GenG – Genossenschaftsgesetz
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
Sonstige
GenG – Genossenschaftsgesetz
Abschnitt 1, Errichtung der Genossenschaft
§ 1 GenG, Wesen der Genossenschaft
§ 2 GenG, Haftung für Verbindlichkeiten
§ 3 GenG, Firma der Genossenschaft
§ 4 GenG, Mindestzahl der Mitglieder
§ 5 GenG, Form der Satzung
§ 6 GenG, Mindestinhalt der Satzung
§ 7 GenG, Weiterer zwingender Satzungsinhalt
§ 7a GenG, Mehrere Geschäftsanteile; Sacheinlagen
§ 8 GenG, Satzungsvorbehalt für einzelne Bestimmungen
§ 8a GenG, Mindestkapital
§ 9 GenG, Vorstand; Aufsichtsrat
§ 10 GenG, Genossenschaftsregister
§ 11 GenG, Anmeldung der Genossenschaft
§ 11a GenG, Prüfung durch das Gericht
§ 12 GenG, Veröffentlichung der Satzung
§ 13 GenG, Rechtszustand vor der Eintragung
§ 14 GenG, Errichtung einer Zweigniederlassung
§ 14a GenG, (weggefallen)
§ 15 GenG, Erwerb der Mitgliedschaft
§ 15a GenG, Inhalt der Beitrittserklärung
§ 15b GenG, Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen
§ 16 GenG, Änderung der Satzung
Abschnitt 2, Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
§ 17 GenG, Juristische Person; Formkaufmann
§ 18 GenG, Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
§ 19 GenG, Gewinn- und Verlustverteilung
§ 20 GenG, Ausschluss der Gewinnverteilung
§ 21 GenG, Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
§ 21a GenG, Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
§ 21b GenG, Mitgliederdarlehen
§ 22 GenG, Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
§ 22a GenG, Nachschusspflicht
§ 22b GenG, Zerlegung des Geschäftsanteils
§ 23 GenG, Haftung der Mitglieder
Abschnitt 3, Verfassung der Genossenschaft
§ 24 GenG, Vorstand
§ 25 GenG, Vertretung, Zeichnung durch Vorstandsmitglieder
§ 25a GenG, Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 26 GenG, Vertretungsbefugnis des Vorstands
§ 27 GenG, Beschränkung der Vertretungsbefugnis
§ 28 GenG, Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
§ 29 GenG, Publizität des Genossenschaftsregisters
§ 30 GenG, Mitgliederliste
§ 31 GenG, Einsicht in die Mitgliederliste
§ 32 GenG, Vorlage der Mitgliederliste beim Gericht
§ 33 GenG, Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
§ 33a bis 33i GenG, (weggefallen)
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
§ 35 GenG, Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
§ 36 GenG, Aufsichtsrat
§ 37 GenG, Unvereinbarkeit von Ämtern
§ 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrats
§ 39 GenG, Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats
§ 40 GenG, Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern
§ 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 42 GenG, Prokura; Handlungsvollmacht
§ 43 GenG, Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder
§ 43a GenG, Vertreterversammlung
§ 43b GenG, Formen der Generalversammlung
§ 44 GenG, Einberufung der Generalversammlung
§ 45 GenG, Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
§ 46 GenG, Form und Frist der Einberufung
§ 47 GenG, Niederschrift
§ 48 GenG, Zuständigkeit der Generalversammlung
§ 49 GenG, Beschränkungen für Kredite
§ 50 GenG, Bestimmung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil
§ 51 GenG, Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung
§ 52 GenG, (weggefallen)
Abschnitt 4, Prüfung und Prüfungsverbände
§ 53 GenG, Pflichtprüfung
§ 53a GenG, Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung
§ 54 GenG, Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
§ 54a GenG, Wechsel des Prüfungsverbandes
§ 55 GenG, Prüfung durch den Verband
§ 56 GenG, Ruhen des Prüfungsrechts des Verbandes
§ 57 GenG, Prüfungsverfahren
§ 57a GenG, Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung
§ 58 GenG, Prüfungsbericht
§ 59 GenG, Befassung der Generalversammlung
§ 60 GenG, Einberufungsrecht des Prüfungsverbandes
§ 61 GenG, Vergütung des Prüfungsverbandes
§ 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
§ 63 GenG, Zuständigkeit für Verleihung des Prüfungsrechts
§ 63a GenG, Verleihung des Prüfungsrechts
§ 63b GenG, Rechtsform, Mitglieder und Zweck des Prüfungsverbandes
§ 63c GenG, Satzung des Prüfungsverbandes
§ 63d GenG, Einreichungen bei Gericht
§ 63e GenG, Qualitätskontrolle für Prüfungsverbände
§ 63f GenG, Prüfer für Qualitätskontrolle
§ 63g GenG, Durchführung der Qualitätskontrolle
§ 63h GenG, Inspektionen
§ 64 GenG, Staatsaufsicht
§ 64a GenG, Entziehung des Prüfungsrechts
§ 64b GenG, Bestellung eines Prüfungsverbandes
§ 64c GenG, Prüfung aufgelöster Genossenschaften
Abschnitt 5, Beendigung der Mitgliedschaft
§ 65 GenG, Kündigung des Mitglieds
§ 66 GenG, Kündigung durch Gläubiger
§ 66a GenG, Kündigung im Insolvenzverfahren
§ 67 GenG, Beendigung der Mitgliedschaft wegen Aufgabe des Wohnsitzes
§ 67a GenG, Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 67b GenG, Kündigung einzelner Geschäftsanteile
§ 67c GenG, Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
§ 68 GenG, Ausschluss eines Mitglieds
§ 69 GenG, Eintragung in die Mitgliederliste
§ 70 bis 72 GenG, (weggefallen)
§ 73 GenG, Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
§ 74 GenG, (weggefallen)
§ 75 GenG, Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft
§ 76 GenG, Übertragung des Geschäftsguthabens
§ 77 GenG, Tod des Mitglieds
§ 77a GenG, Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft
Abschnitt 6, Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
§ 78 GenG, Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
§ 78a und 78b GenG, (weggefallen)
§ 79 GenG, Auflösung durch Zeitablauf
§ 79a GenG, Fortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
§ 80 GenG, Auflösung durch das Gericht
§ 81 GenG, Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
§ 81a GenG, Auflösung bei Insolvenz
§ 82 GenG, Eintragung der Auflösung
§ 83 GenG, Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
§ 84 GenG, Anmeldung durch Liquidatoren
§ 85 GenG, Zeichnung der Liquidatoren
§ 86 GenG, Publizität des Genossenschaftsregisters
§ 87 GenG, Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium
§ 87a GenG, Zahlungspflichten bei Überschuldung
§ 87b GenG, Verbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme
§ 88 GenG, Aufgaben der Liquidatoren
§ 88a GenG, Abtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge
§ 89 GenG, Rechte und Pflichten der Liquidatoren
§ 90 GenG, Voraussetzung für Vermögensverteilung
§ 91 GenG, Verteilung des Vermögens
§ 92 GenG, Unverteilbares Reinvermögen
§ 93 GenG, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 93a bis 93s GenG, (weggefallen)
§ 94 GenG, Klage auf Nichtigerklärung
§ 95 GenG, Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln
§ 96 GenG, Verfahren bei Nichtigkeitsklage
§ 97 GenG, Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
Abschnitt 7, Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 98 GenG, Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 99 GenG, (weggefallen)
§ 100 GenG, (weggefallen)
§ 101 GenG, Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 102 GenG, Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 103 und 104 GenG, (weggefallen)
§ 105 GenG, Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 106 GenG, Vorschussberechnung
§ 107 GenG, Gerichtliche Erklärung über die Vorschussberechnung
§ 108 GenG, Erklärungstermin
§ 108a GenG, Abtretbarkeit von Ansprüchen der Genossenschaft
§ 109 GenG, Einziehung der Vorschüsse
§ 110 GenG, Hinterlegung oder Anlage der Vorschüsse
§ 111 GenG, Anfechtungsklage
§ 112 GenG, Verfahren bei Anfechtungsklage
§ 112a GenG, Vergleich über Nachschüsse
§ 113 GenG, Zusatzberechnung
§ 114 GenG, Nachschussberechnung
§ 115 GenG, Nachtragsverteilung
§ 115a GenG, Abschlagsverteilung der Nachschüsse
§ 115b GenG, Nachschusspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115c GenG, Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 115d GenG, Einziehung und Erstattung von Nachschüssen
§ 115e GenG, Eigenverwaltung
§ 116 GenG, Insolvenzplan
§ 117 GenG, Fortsetzung der Genossenschaft
§ 118 GenG, Kündigung bei Fortsetzung der Genossenschaft
Abschnitt 8, Haftsumme
§ 119 GenG, Bestimmung der Haftsumme
§ 120 GenG, Herabsetzung der Haftsumme
§ 121 GenG, Haftsumme bei mehreren Geschäftsanteilen
§ 122 bis 145 GenG, (weggefallen)
Abschnitt 9, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 146 GenG, (weggefallen)
§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
§ 148 GenG, Pflichtverletzung bei Verlust
§ 149 GenG, (weggefallen)
§ 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht
§ 151 GenG, Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§ 151a GenG, Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
§ 152 GenG, Bußgeldvorschriften
§ 153 GenG, Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 154 GenG, (weggefallen)
Abschnitt 10, Schlussvorschriften
§ 155 GenG, Altregister im Beitrittsgebiet
§ 156 GenG, Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, Registerbekanntmachungen
§ 157 GenG, Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
§ 158 GenG, Ersatzweise Bekanntmachung
§ 159 GenG, (weggefallen)
§ 160 GenG, Zwangsgeldverfahren
§ 161 GenG, (weggefallen)
§ 162 GenG, Übergangsvorschrift für Wohnungsunternehmen
§ 163 GenG, (weggefallen)
§ 164 GenG, Übergangsregelung zur Beschränkung der Jahresabschlussprüfung
§ 165 GenG, (weggefallen)
§ 166 GenG, Übergangsregelung zum Berufsaufsichtsreformgesetz
§ 167 GenG, Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
§ 168 GenG, Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 169 GenG, Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
§ 170 GenG, Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 171 GenG, Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung
§ 172 GenG, Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
§ 173 GenG, Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz.
§ 174 GenG, Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 175 GenG, Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
§ 176 GenG, Übergangsvorschrift zum 2. Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 177 GenG, Übergangsvorschrift zum 4. Bürokratieentlastungsgesetz
§ 115 GenG , Nachtragsverteilung (1) 1 Der Insolvenzverwalter hat, nachdem die Nachschussberechnung für vollstreckbar erklärt ist, unverzüglich den gemäß § 110 vorhandenen Bestand und, so oft von den noch einzuziehenden Beiträgen hinreichender Bestand eingegangen ist, diesen im Wege der Nachtragsverteilung nach § 203 InsO unter die Gläubiger zu verteilen. 2 Soweit es keiner Nachschussberechnung bedarf, hat der Insolvenzverwalter die Verteilung unverzüglich vorzunehmen, nachdem die Feststellung nach § 114 Absatz 1 auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt ist.
(2) 1 Außer den Anteilen auf die in §§ 189 bis § 191 InsO bezeichneten Forderungen sind zurückzubehalten die Anteile auf Forderungen, welche im Prüfungstermin von dem Vorstand ausdrücklich bestritten worden sind. 2 Dem Gläubiger bleibt überlassen, den Widerspruch des Vorstands durch Klage zu beseitigen. 3 Soweit der Widerspruch rechtskräftig für begründet erklärt wird, werden die Anteile zur Verteilung unter die übrigen Gläubiger frei.
(3) Die zur Befriedigung der Gläubiger nicht erforderlichen Überschüsse hat der Insolvenzverwalter an die Mitglieder zurückzuzahlen.
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