Verfahrensbeschreibung für das Meldeverfahren und für die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung für die nach § 21 Nummer 4 SGB XI versicherungspflichtigen Personen (Kinder und Jugendliche, die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen)) [SGB XI § 21 VfB]
SGB XI § 21 VfB – Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte nach § 21 Nummer 4 SGB XI
Verfahrensbeschreibung für das Meldeverfahren und für die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung für die nach § 21 Nummer 4 SGB XI versicherungspflichtigen Personen (Kinder und Jugendliche, die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen)) [SGB XI § 21 VfB]
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