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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 38 Reha-Empf, Arten von Instrumenten zur Bedarfsermittlung

(1) Instrumente der Bedarfsermittlung lassen sich einteilen in systematische Arbeitsprozesse, standardisierte Arbeitsmittel sowie Begutachtungen.

(2)1 Systematische Arbeitsprozesse können z. B. sein Erhebungen, Analysen, Dokumentation, Planung und Ergebniskontrolle, insbesondere auch in ihrer systematischen Verbindung zueinander. 2 Sie sorgen z. B. dafür,

  • -Verbindungen zwischen dem Einsatz von Arbeitsmitteln nach Absatz 3 darzulegen und
  • -eine Verknüpfung von gewonnenen Erkenntnissen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln herzustellen.

(3)1 Standardisierte Arbeitsmittel sind Hilfsmittel, die die Arbeitsprozesse unterstützen und der Generierung erforderlicher Informationen dienen. 2 Standardisierte Arbeitsmittel sind z. B. funktionelle Prüfungen (Sehtests, Intelligenztests, Hörtests), Assessment- und Diagnoseinstrumente, Fragebögen, IT-Anwendungen, Antragsunterlagen, Befundberichte, Checklisten, Leitfäden etc. 3 Sie sollen auf einer wissenschaftlichen Grundlage beruhen bzw. trägerübergreifend abgestimmt sein.

(4)1 Begutachtungen nach § 17 SGB IX stellen eine besondere Art von Instrumenten dar, die Aspekte von Absatz 2 und Absatz 3 kombinieren. 2 Inhaltlich unterliegen sie ebenfalls den hier genannten Grundsätzen, Verfahrensaspekte sind in § 28 geregelt. 3 Vergleiche zur Begutachtung auch die Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung" sowie konkretisierend für den Bereich der Eingliederungshilfe die Orientierungshilfe "Behinderungsbegriff" 1 der BAGüS.

(5)1 Soweit es für die Erfüllung der Anforderungen an die Bedarfsermittlung nach § 27 sowie § 36, § 39 bis § 42 erforderlich ist, werden verschiedene Instrumente nach Absatz 2 bis 4 kombiniert. 2 Für Fälle der Teilhabeplanung vgl. § 55 Absatz 3 Satz 2.

1 Verfügbar unter: www.bagues.de/spur-download/bag/orientierungshilfe_behinderungsbegriffendf_24112009.pdf.


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