Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.c. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.c. KVdRMeldeGs, Ablehnung des Rentenantrages/Versagung der beantragten Rentenleistung
Eine bestehende Rentenantragstellermitgliedschaft ist mit Ablauf des Tages zu beenden, an dem die Ablehnung des Antrages oder die Versagung der beantragten Rentenleistung unanfechtbar wird. Dem Versicherten ist ein entsprechender Bescheid zu erteilen. Im Zusammenhang mit der Klärung des weiteren Versicherungsverhältnisses ist der Versicherte ggf. auf die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung hinzuweisen. Ein ggf. entstehender Anspruch auf Familienversicherung ist bei der Klärung des Krankenversicherungsverhältnisses zu berücksichtigen.
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